TrustBox > Betriebliche Altersversorgung
Stand: 05/2025

TrustBox | Die Betriebliche Altersversorgung:
Was ist eine bAV?
​Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine staatlich geförderte Möglichkeit, über den Arbeitgeber für das Alter vorzusorgen. Sie gehört zur zweiten Schicht des deutschen Rentensystems und ergänzt die gesetzliche Rente. Arbeitnehmer wandeln bei einer Entgeltumwandlung Teile ihres Bruttogehalts um – steuer- und sozialabgabenbegünstigt.
Die wichtigsten Punkte bei der bAV aus Sicht des Arbeitgebers:
Mit einer bAV ermöglichen Sie Ihren Arbeitnehmer, eine Steuer- & Sozialversicherungsoptimierte Altersversorgung über Sie einzurichten und zusätzlich für die Rente vorsorgen zu können.
Sie sind verpflichtet, einen gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent der eingezahlten bAV-Beiträge des Arbeitnehmers zu leisten. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich Sozialversicherungsbeiträge sparen.
Sie als Arbeitgeber entscheiden über den Durchführungsweg, den prozentualen
oder festen weiteren Zuschuss und den Ansprechpartner.
Sie erhalten eine staatliche Förderung von 30% des Förderbeitrages, wenn Sie Arbeitnehmern mit einem Einkommen von maximal 2.575,00€ brutto im Monat einen Zuschuss zur bAV zahlen.
Mit einer bAV erfüllen Sie den gesetzlichen Anspruch Ihres Arbeitnehmers und Stärken gleichzeitig Ihr Unternehmensimage, Ihre Marke vor Ort und binden Ihre Arbeitnehmer stärker an Ihr Unternehmen.
Betrieblich gezahlte Arbeitgeberzuschüsse gelten als Betriebsausgabe und können bei der Steuererklärung angesetzt werden.
Welche Durchführungswege gibt es bei der bAV?
​In der betriebliche Altersvorsorge gibt es fünf Durchführungswege. Wobei der bekannteste Durchführungsweg, die Direktversicherung ist und innerhalb der TrustBox angeboten wird. ​​
Direktversicherung
Bei der Direktversicherung wird durch den Arbeitgeber eine Rentenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen. Die Beiträge können durch den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung oder von beiden gemeinsam gezahlt werden.
Pensionskasse
Hier wird ebenfalls eine Rentenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen. Diese wird jedoch nicht bei einer Versicherung, sondern bei einer Pensionskasse, einer rechtlich selbstständigen Versorgungseinrichtung, abgeschlossen. Die Beiträge können durch den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung oder von beiden gemeinsam gezahlt werden.
Pensionsfonds
Ein Pensionsfonds ist eine vom Unternehmen unabhängige und selbstständige Versorgungseinrichtung. Hier können mehrere Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge ihrer Arbeitnehmer durch Pensionspläne regeln. Als Besonderheit müssen die Leistungen in Form einer lebenslangen Rente gezahlt werden. Es besteht kein Kapitalwahlrecht.
Unterstützungskasse
Bei der Unterstützungskasse handelt es sich um eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung mehrerer Trägerunternehmen. Als Besonderheit gilt hier, dass die Leistungshöhen unbegrenzt sind.
Pensionszusage
Hierbei handelt es sich um eine Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer bei Ruhestand, Invalidität oder Tod eine Versorgung aus betrieblichen Mitteln zu zahlen. Es gibt keinen externen Versorgungsträger. Um diese Zahlungen zu gewährleisten, müssen Pensionsrückstellungen in der Bilanz gebildet werden. Diese reduzieren den steuerpflichtigen Gewinn des Unternehmens.
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Welche Höchstgrenzen gelten bei der Entgeltumwandlung?
Ab 2025 gilt nach der Angleichung der Rentenwerte ein bundeseinheitliches Rentenrecht. Das heißt: Es gibt keinen Unterschied mehr zwischen den Rechengrößen Ost und West.
Die Einzahlungen für das Jahr 2025 sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (2025: 8050,00€ monatlich) der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei.
Beitragsfrei in der Sozialversicherung sind sie jedoch weiterhin nur bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung.
Steuer- und Sozialabgabenfrei
322,00€ pro Monat (4% von 8050,00€)
Steuerfrei aber Sozialabgabenpflichtig
weitere 322,00€ pro Monat. Insgesamt Förderfähig sind damit 644,00€ (8% von 8050,00€)
Wie funktioniert eine Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung?
​Bei der Entgeltumwandlung wird in den meisten Fällen die bAV aus dem Brutto des Arbeitnehmers, den Steuer- und Sozialversicherungsersparnissen sowie den 15 Prozentigen Arbeitgeberzuschuss finanziert (sog. Mischfinanzierung).
​
Das heißt, der Arbeitnehmer verzichtet auf Bruttogehalt und wandelt dieses über einen Direktversicherungsvertrag in eine bAV um. Durch das geringere Bruttogehalt werden für beide Seiten, Steuern und Sozialabgaben eingespart. Als Arbeitgeber kommt der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent auf die gezahlten bAV-Beiträge des Arbeitnehmers hinzu. Hier ein kurzes Rechenbeispiel wie sich der Beitrag zusammensetzt:
Lohnabrechnungsbeispiel Mit und Ohne bAV:
Bei der Berechnung wurde ein Arbeitnehmer mit Durchschnittseinkommen in Deutschland mit Steuerklasse I, ledig und ohne Kinder angenommen.​
Lohnabrechnung Ohne bAV
Bruttolohn​
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St - rechtliche Abzüge​
SV - rechtliche Abzüge
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​​​
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Nettoverdienst
4.187,50€
-627,75€
-​906,40€
​​
​
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​​​
​
2.653,35€
Lohnabrechnung Mit bAV
Bruttolohn​
Betr. AV . AG lfd. ST - frei
Betr. AV . AN lfd. ST - frei
Betr. AV . AN lfd. Geh. Ver
​
St - rechtliche Abzüge​
SV - rechtliche Abzüge
​
Nettoverdienst
​
Nettoabzüge (bAV)
​
Nettoverdienst
4.187,50€
42,00€
280,00€
-280,00€
-552,50€
-​845,80€
​​
2.789,20€
​
-280,00€
​
2.509,20€
​
+ 42,00€ Arbeitgeberzuschuss
​​
​+ 75,25€ St - Einsparung​​
​+ 60,60€ SV - Einsparung​​
​+ 144,15€ Eigenbeteiligung Netto​​
​= 322,00€ Gesamtbeitrag bAV​​
Wie setzen sich die Zahlen zur bAV zusammen?​
Arbeitgeberzuschuss:
15 Prozent gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss auf den Umwandlungsbetrag.
Berechnung: 15% von 280€ = 42,00€
St- Einsparung
Durch die Steuerfreie Umwandlung innerhalb der bAV eingesparte Steuer.
Berechnung: 627,75€ - 552,50€ = 75,25€
SV- Einsparung
Durch die Sozialversicherungsfreie Umwandlung innerhalb der bAV eingesparte Sozialversicherung.
Berechnung: 906,40€ - 854,80€ = 60,60€
Eigenbeteiligung aus Netto
Das ist die Eigenbeteiligung, die der Arbeitnehmer von seinem Nettoverdienst monatlich investiert.
Berechnung: 322,00€ - 42,00€ - 75,25€ - 60,60€ = 144,15€
Gesamtbeitrag zur bAV
Das ist der monatlicher Beitrag der in die mischfinanzierte bAV fließt.
Berechnung: 42,00€ + 75,25€ + 60,60€ + 144,15€ = 322,00€
Was sind die finanziellen Vorteile?
Arbeitgeber
Durch die künftigen Einsparungen der Lohnnebenkosten werden monatlich 58,92€ eingespart. Unter Berücksichtigung des gesetzlichen Arbeitgeberzuschusses (hier 42,00€) bleibt ein monatliches positives Ergebnis von 16,92€ übrig.
Arbeitnehmer
Durch den Arbeitgeberzuschuss und die Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse werden aus einem Eigenanteil von monatlich 144,15€ Netto ein Gesamtbeitrag von 322,00€ in die bAV gezahlt. Das ist ein
finanzieller monatlicher Vorteil von 177,85€.
Was ist eine Versorgungsordnung und warum ist diese bei der bAV so wichtig?
Eine Versorgungsordnung ist ein Dokument, das die Rahmenbedingungen und Regelungen für die bAV in Ihrem Unternehmen festlegt. Sie ist wichtig, da sie Transparenz und Rechtssicherheit für alle Beteiligten schafft, insbesondere im Bezug auf die Durchführungswege, die Arbeitgeberleistungen sowie die Regelung der Weitergabe der bAV bei Ausscheiden des Arbeitnehmers.
Durch eine Versorgungsordnung schaffen Sie Transparent, schützen sich vor Rechtsansprüchen und haben geregelte Rahmenbedingungen für Ihre gesamte Belegschaft.
Nutzen Sie schon den Förderbeitrag nach §100 EStG?
Der Förderbetrag zur bAV ist ein staatlicher Zuschuss für Arbeitgeber, die zusätzliche Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen leisten. Er zielt darauf ab, den Verbreitungsgrad der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung zu erweitern. Geringverdiener in diesem Sinne sind Arbeitnehmer mit einem laufenden Arbeitslohn bis zu 2.575,00€ im Monat.
Der Zuschuss für den Arbeitgeber beträgt 30%. Die Förderung setzt Arbeitgeberbeiträge von mindestens 240,00€ jährlich voraus. Als Förderobergrenze gelten Arbeitgeberbeiträge von 960,00€. Hier eine kurze Gegenüberstellung:
Lohnerhöhung statt Betriebsrente
AG- finanzierte Betriebs-
rente (§ 3 Nr. 63 EStG)
AG- finanzierte Betriebs-
rente (§ 100 EStG)
Aufwand Arbeitgeber
​
Anteil Arbeitgeber (SV, ca. 20%)
​
Gesamtaufwand
​
Lohnsteuerabzug 30% (§100)
​
Betriebsausgabenanzug (30%)
​
Nettoaufwand Arbeitgeber
960,00€
​
+ 192,00€
​
= 1.152,00€
​
0,00€
​
- 346,00€
​
= 806,00€
960,00€
​
0,00€
​​
= 960,00€
​​
0,00€
​​
- 288,00€
​​
= 672,00€
960,00€
​
0,00€
​​
= 960,00€
​​
- 288,00€â€‹â€‹
​
- 202,00€
​​​
= 470,00€
Fazit zur Betrieblichen Altersversorgung:
Die Betriebliche Altersvorsorge ist weit mehr als eine zusätzliche Leistung – sie ist ein strategisches Instrument für moderne Arbeitgeber. In Zeiten des Fachkräftemangels und wachsender Erwartungen von Mitarbeitern bietet sie einen entscheidenden Vorteil: Sie schafft finanzielle Sicherheit für Ihre Angestellten und stärkt gleichzeitig Ihre Attraktivität als Arbeitgeber.
Durch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorteile profitieren Sie auch als Unternehmen unmittelbar – und das mit überschaubarem Aufwand. Gleichzeitig positionieren Sie sich als verantwortungsbewusster Arbeitgeber, der vorausschauend handelt und echte Mehrwerte schafft.
Kurz gesagt: Eine durchdachte bAV ist ein Gewinn für alle – wirtschaftlich, sozial und menschlich.
Warum Sie und Ihr Unternehmen die bAV mit mir umsetzen sollten!
Weil es nicht nur um Versicherungen geht – sondern um eine partnerschaftliche, klare und umsetzbare Lösung für Ihr Unternehmen. Ich biete Ihnen keine Standardprodukte, sondern ein individuell abgestimmtes Konzept, das steuerliche Vorteile nutzt, Verwaltungsaufwand minimiert und Ihre Arbeitgebermarke stärkt.
Der Artikel hier gibt nur einen kleinen Ausblick auf die Möglichkeiten, die eine bAV für Sie als Arbeitgeber bietet. In einem persönlichen Gespräch zeige ich Ihnen konkret, wie Sie aus einer gesetzlichen Pflicht einen echten Wettbewerbsvorteil machen.
Haftungsrisiken
Arbeitgeber tragen bei bAV-Lösungen rechtliche Verantwortung, z. B. für korrekte Information, Anpassung der Leistungen und Diskriminierungsfreiheit (AGG). Fehler können zu Nachschusspflichten oder rechtlichen Konsequenzen führen.
Gesetzeskonformität
Alle bAV-Lösungen müssen gesetzliche Vorgaben wie das BetrAVG, BRSG, EStG und AGG erfüllen. Nur eine gesetzeskonforme Umsetzung schützt vor Haftungsrisiken und Rückforderungen.
Versorgungsordnung
Eine klare, rechtssichere Versorgungsordnung definiert die Spielregeln der bAV im Unternehmen. Diese wird individuell durch eine spezialisierte Partnerkanzlei erstellt.
Ungezillmerte Verträge
Diese Verträge verursachen weniger Abschlusskosten, bieten höhere Rückkaufswerte und lassen sich optimal mit §100 EStG kombinieren.
Beratungs- & Verwaltungssoftware
Moderne Softwarelösungen ermöglichen eine digitale, transparente und einfache Verwaltung der bAV – für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer.
Onboarding neuer Mitarbeiter
Ein automatisierter bAV-Prozess beim Mitarbeitereintritt spart Zeit, sorgt für Klarheit und gewährleistet einheitliche Abläufe.
Ansprechpartner
Ein erfahrenes, eingespieltes Team begleitet Sie dauerhaft – von der Einrichtung über die laufende Betreuung bis zur Anpassung.

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